Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

FAQ

Wasser
Was kostet der Wasseranschluss und –verbrauch?

Für die Bereitstellung eines Hauswasseranschlusses fallen i. d. R. (Einfamilienhaus) monatlich 6,50 € Grundgebühr an. Der Preis pro verbrauchtem Kubikmeter Wasser beträgt derzeit 1,37 € - beide Beträge werden zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer fällig (ermäßigter Satz, derzeit 7%). Bei größer dimensionierten Anschlüssen erhöht sich die Grundgebühr entsprechend, näheres ist unserer Beitrags- und Gebührensatzung zu entnehmen.

 

Für den Gebührenausgleich werden vierteljährliche Abschläge, deren Höhe Sie auf der letzten Abrechnung ersehen können, fällig – bitte erteilen Sie uns hierzu eine Bankeinzugserlaubnis (SEPA-Mandat). Am Jahresende wird eine Abrechnung nach dem ermittelten Verbrauch erstellt und der Differenzbetrag zu den Abschlägen verrechnet bzw. zurückerstattet.


Wo erfolgt die Übergabe des Trink- und Brauchwassers an den Kunden?

Die Zuständigkeit des Zweckverbandes für das Versorgungsnetz endet an der jeweiligen Grundstücksgrenze. Bei etwaigen Störungen oder Versorgungsausfällen, die sich im Grundstücksbereich befinden, ist der Zweckverband nicht mehr zuständig. Ein Ausnahme bildet lediglich der Wasserzähler, der sich entweder im Gebäude des Kunden oder an der Grundstücksgrenze befinden kann. Daraus folgt, dass der Kunde die Anlage auf seinem Grundstück soweit in Ordnung zu halten hat, dass unmittelbar daraus keine Gefährdung (z. B. Keimbildung wegen überdimensionierter oder unverhältnismäßig langer Zuleitung bei zu geringer Entnahme) oder kein wirtschaftlicher Schaden (z. B. durch Austritt infolge Überalterung der Leitung) für die Gemeinschaft auftritt.

Wasser
Mein Wasserverbrauch erscheint zu hoch!

Der Wasserverbrauch wird mittels geeichten Wasserzählern festgestellt, die in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Sollte der Verbrauch deutlich erhöht sein, diese Erhöhung nicht nachvollziehbar sein und anhalten, besteht die Möglichkeit, den Wasserzähler einer messtechnischen Prüfung bei einem unabhängigen Dienstleister zu unterziehen. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass die Kosten für diese Maßnahme – sollte die Prüfung keine Abweichung von der bauartbedingten Zulassung ergeben – vom Zweckverband an den Kunden verrechnet werden.