Grundwasserschutz
Der nachhahltige Schutz unseres Wasser geht uns ALLE an
In sensiblen Gebieten, in denen der allgemeine Gewässerschutz allein nicht mehr ausreicht, werden von den zuständigen Stellen (i. B. Landratsamt und Wasserwirtschaftamt) Wasserschutzgebiete (WSG) zum Schutz der Trinkwasserversorgung ausgewiesen. Hier gelten besondere Nutzungsbeschränkungen mit Ge- und Verboten. Die WSG-Verordnung ist für alle rechtsverbindlich.
- Zone I (Fassungsbereich): Der zentrale Schutzbereich um den Brunnen oder die Quelle. Dieser Bereich ist eingezäunt und befindet sich im Eigentum des Zweckverbands.
- Zone II (Engere Schutzzone): Dieser Schutzbereich soll vor allem eine Verunreinigung des Grundwassers durch Bakterien oder andere Krankheitserreger verhindern.
- Zone III (Weitere Schutzzone):Sie dient insbesondere dazu, den Eintrag von nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen Stoffen zu vermeiden.



