Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beiträge und Gebühren

Die Verbandsgemeinschaft erhebt zur Deckung der Unkosten Beiträge und Gebühren.

 

Beiträge werden fällig:

  1. bei der Erschließung eines Grundstücks

  2. bei der Bebauung

  3. bei der Erweiterung von Wohn- oder Gewerbeflächen

 

In Ausnahmefällen können die Beiträge auch abweichend der vorgenannten Punkte erhoben werden.

 

Gebühren werden fällig für bestehende Wasseranschlüsse (Grundgebühren) sowie den Bezug von Wasser (Verbrauchsgebühren). Dies gilt für gewöhnliche, fest errichtete Wasser-Hausanschlüsse sowie die Anmietung von Unterflurhydranten-Entnahmegarnituren („Standrohr-Zählern“).

 

Die jeweils gültigen Höhen der Beiträge und Gebühren finden Sie hier in der Beitrags- und Gebührensatzung.